Was kostet ein Besuch, und was wird erstattet?
Wir haben keine Verträge mit Krankenkassen. Dank unserer Kulanzregelung zahlen Sie bei uns dennoch nie mehr als bei einem Vertragsleistungserbringer.
Da wir keine Verträge mit Krankenkassen haben, können wir meist nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Stattdessen wenden wir eine Kulanzregelung an: Die Differenz zwischen unserer Rechnung und der Erstattung Ihrer Krankenkasse übernehmen wir selbst. So zahlen Sie nie mehr als bei einer Vertrags-HNO-Praxis.
Sie erhalten von uns eine Rechnung und reichen diese selbst bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie zahlen uns erst, sobald Ihre Krankenkasse die Erstattung ausgezahlt hat.
Der Selbstbehalt ist eine gesetzliche Verpflichtung: Er wird Ihnen, wie bei jedem Leistungserbringer, von Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt. Leistungen, die außerhalb des Selbstbehalts liegen (z. B. ein Hörtest mit Überweisung), werden vollständig erstattet.
Häufig gestellte Fragen
Noch Fragen zu Kosten oder Erstattung?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf — wir denken auch vorab gern mit Ihnen mit.
