Was kostet ein Besuch, und was wird erstattet? | De KNO Praktijk Nijmegen

Wir haben keine Verträge mit Krankenkassen. Dank unserer Kulanzregelung zahlen Sie bei uns dennoch nie mehr als bei einem Vertragsleistungserbringer.

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Was kostet ein Besuch, und was wird erstattet?

Wir haben keine Verträge mit Krankenkassen. Dank unserer Kulanzregelung zahlen Sie bei uns dennoch nie mehr als bei einem Vertragsleistungserbringer.

Kein Vertrag, aber eine Kulanzregelung

Da wir keine Verträge mit Krankenkassen haben, können wir meist nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Stattdessen wenden wir eine Kulanzregelung an: Die Differenz zwischen unserer Rechnung und der Erstattung Ihrer Krankenkasse übernehmen wir selbst. So zahlen Sie nie mehr als bei einer Vertrags-HNO-Praxis.

Sie zahlen erst nach Erstattung

Sie erhalten von uns eine Rechnung und reichen diese selbst bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie zahlen uns erst, sobald Ihre Krankenkasse die Erstattung ausgezahlt hat.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist eine gesetzliche Verpflichtung: Er wird Ihnen, wie bei jedem Leistungserbringer, von Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt. Leistungen, die außerhalb des Selbstbehalts liegen (z. B. ein Hörtest mit Überweisung), werden vollständig erstattet.

Häufig gestellte Fragen

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