Sie wurden von Ihrem Hörgeräteakustiker überwiesen | De KNO Praktijk Nijmegen

Ihr Hörgeräteakustiker hat Sie an uns überwiesen. Meist ist kein zusätzlicher Hörtest nötig - lesen Sie, was Sie von uns erwarten können.

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Bei einer telefonischen Konsultation (Telehealth) besprechen wir Ihre Beschwerde aus der Ferne. Sie müssen dafür nicht in die Klinik oder in die Praxis kommen. Dr. Anne-Martine de Heer , unsere HNO-Ärztin, beurteilt die Befunde Ihres Hörgeräteakustikers und bespricht Ihre Beschwerden und das Ergebnis telefonisch mit Ihnen. Eine telefonische Konsultation ist beispielsweise bei akuten Beschwerden nicht geeignet. Ob sie für Sie passt, besprechen wir, wenn wir den Termin gemeinsam mit Ihnen vereinbaren. So funktioniert es Ihr Weg bei uns Ihr Hörgeräteakustiker meldet Sie bei uns an, mit Ihren Hörtestergebnissen und den Befunden. Wir rufen Sie innerhalb von 2-3 Werktagen an, um gemeinsam einen Zeitpunkt für das Gespräch zu vereinbaren, der möglichst gut in Ihren Terminkalender passt. Ist eine telefonische Konsultation für Sie nicht geeignet, planen wir direkt eine persönliche Konsultation in unserer Praxis für Sie ein. Zum vereinbarten Zeitpunkt ruft dr. Anne-Martine de Heer Sie an, um Ihre Beschwerde zu besprechen. Sie erhalten eine Beratung, oder wir planen bei Bedarf eine persönliche Konsultation in der Praxis - stets bei derselben HNO-Ärztin. Gegebenenfalls erhalten Sie zum Beispiel eine Verordnung für ein Hörgerät oder zusätzliche Geräte, auf Papier oder per E-Mail. Mit Ihrer Einwilligung kann die Verordnung auch direkt an Ihren Hörgeräteakustiker gesendet werden. Vorbereitung Was Sie bei einer telefonischen Konsultation bereithalten können Ein ruhiger Ort, an dem Sie ungestört sprechen können Eine Übersicht Ihrer Beschwerden und seit wann Sie diese haben Ihre Medikamente und eventuelle frühere Untersuchungen Ihre Fragen, damit wir sie im Gespräch besprechen können Weiterer Verlauf Und wenn eine persönliche Konsultation nötig ist? Abhängig vom Gespräch und den Befunden Ihres Hörgeräteakustikers kann eine persönliche Konsultation in unserer Praxis nötig sein. Wir planen sie gemeinsam mit Ihnen, und sie bleibt bei derselben festen HNO-Ärztin. Nach unserer eigenen Erfahrung genügt eine telefonische Konsultation bei etwa 90% der Patienten, für die sie in Frage kommt. Mehr über Hörverlust und die Behandlung? Lesen Sie mehr über Hörverlust → Kosten Kosten und Erstattung Unsere Versorgung wird vollständig erstattet, abgesehen vom Eigenanteil. Wir haben keine Verträge mit Krankenkassen, aber dank unserer Kulanzregelung zahlen Sie bei uns nie mehr als bei einem Vertragspartner. Können Sie nach der telefonischen Konsultation nicht bei uns in Behandlung bleiben, zum Beispiel weil Sie zu weit entfernt wohnen und direkt an ein Krankenhaus überwiesen werden, stellen wir Ihnen keine Rechnung. Kosten und Erstattung → Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen Was ist eine telefonische Konsultation? Bei einer telefonischen Konsultation (Telehealth) bespricht dr. Anne-Martine de Heer Ihre Beschwerden und die Befunde Ihres Hörgeräteakustikers telefonisch mit Ihnen. Sie müssen dafür nicht in die Klinik oder in die Praxis kommen. Welche Vorteile hat eine telefonische Konsultation? Sie müssen für eine erste Beurteilung nicht in die Klinik oder in die Praxis. Sie ist niedrigschwellig und schnell, ohne lange Wartezeit. Wir vereinbaren das Gespräch gemeinsam mit Ihnen zu einem Zeitpunkt, der in Ihren Terminkalender passt. Sie sprechen mit derselben festen HNO-Ärztin, auch wenn eine persönliche Konsultation oder ein weiterer Behandlungsweg nötig ist. Unsere Versorgung wird vollständig erstattet, abgesehen vom Eigenanteil. Nach unserer eigenen Erfahrung genügt eine telefonische Konsultation bei etwa 90% der Patienten, für die sie in Frage kommt. Für wen ist eine telefonische Konsultation geeignet? Eine telefonische Konsultation ist geeignet für Patienten mit Hörbeschwerden, die von ihrem Hörgeräteakustiker an uns überwiesen werden. Bei akuten Beschwerden ist sie beispielsweise nicht geeignet. Ob sie für Sie passt, besprechen wir, wenn wir den Termin gemeinsam mit Ihnen vereinbaren. Brauche ich eine Überweisung? Ja. Für einen Termin benötigen Sie eine Überweisung, von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Hörgeräteakustiker. Diese erreicht uns meist digital. Wie schnell werde ich angerufen? Nach Eingang der Überweisung rufen wir Sie innerhalb von 2-3 Werktagen an, um gemeinsam einen Zeitpunkt für das Gespräch zu vereinbaren. Haben Sie nach einigen Tagen noch nichts von uns gehört, schreiben Sie an info@kno-nijmegen.nl (bevorzugt) oder rufen Sie 024 781 1212 an und sprechen Sie bei Bedarf auf die Mailbox. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. Wer führt die telefonische Konsultation durch? Dr. Anne-Martine de Heer, unsere HNO-Ärztin, ruft Sie zum vereinbarten Zeitpunkt selbst an. Kann ich auch eine persönliche Konsultation bekommen? Ja. Ist nach dem Gespräch eine persönliche Konsultation nötig, planen wir diese gemeinsam mit Ihnen in unserer Praxis, bei derselben HNO-Ärztin. Wenn eine telefonische Konsultation für Sie nicht gut funktioniert, können Sie auch direkt eine persönliche Konsultation wählen. Das besprechen wir, wenn wir den Termin gemeinsam mit Ihnen vereinbaren. Wie erhält mein Hörgeräteakustiker die Verordnung für ein Hörgerät? Gegebenenfalls erhalten Sie die Verordnung für ein Hörgerät oder zusätzliche Geräte von uns auf Papier oder per E-Mail. Mit Ihrer Einwilligung senden wir die Verordnung auch direkt an Ihren Hörgeräteakustiker, über sichere E-Mail. Was kostet eine telefonische Konsultation? Unsere Versorgung wird vollständig erstattet, abgesehen vom Eigenanteil. Dank unserer Kulanzregelung zahlen Sie bei uns nie mehr als bei einem Vertragspartner. Können Sie nach der telefonischen Konsultation nicht bei uns in Behandlung bleiben, zum Beispiel weil Sie zu weit entfernt wohnen und direkt an ein Krankenhaus überwiesen werden, stellen wir Ihnen keine Rechnung. Mehr zu Kosten und Erstattung → Fragen, oder schon vorab Kontakt aufnehmen? Sie können uns anrufen oder mailen - wir denken gerne mit Ihnen mit. Anrufen 024 781 1212 Anfahrt & Standort De KNO Praktijk Nijmegen Persönliche, fachärztliche Versorgung in Nijmegen und Umgebung. Feedback & Beschwerden Datenschutzerklärung Haftungsausschluss LinkedIn © 2026 De KNO Praktijk Nijmegen · KvK 68663137 · AGB 22221372 Die Informationen auf dieser Website sind allgemein gehalten und stellen keine medizinische Beratung dar. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an uns.
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Über Ihren Hörgeräteakustiker

Telefonische Konsultation über Ihren Hörgeräteakustiker

Ihr Hörgeräteakustiker hat Sie bei uns angemeldet. Auf dieser Seite lesen Sie, wie eine telefonische Konsultation (Telehealth) abläuft, was Sie erwarten können und was Sie vorab vorbereiten können. Wir arbeiten seit einigen Jahren mit mehreren Hörgeräteakustikern zusammen, und Patienten sind hierüber sehr positiv.

Telefonische Konsultation

Was ist eine telefonische Konsultation?

Bei einer telefonischen Konsultation (Telehealth) besprechen wir Ihre Beschwerde aus der Ferne. Sie müssen dafür nicht in die Klinik oder in die Praxis kommen. Dr. Anne-Martine de Heer, unsere HNO-Ärztin, beurteilt die Befunde Ihres Hörgeräteakustikers und bespricht Ihre Beschwerden und das Ergebnis telefonisch mit Ihnen.

Eine telefonische Konsultation ist beispielsweise bei akuten Beschwerden nicht geeignet. Ob sie für Sie passt, besprechen wir, wenn wir den Termin gemeinsam mit Ihnen vereinbaren.
So funktioniert es

Ihr Weg bei uns

Ihr Hörgeräteakustiker meldet Sie bei uns an, mit Ihren Hörtestergebnissen und den Befunden. Wir rufen Sie innerhalb von 2-3 Werktagen an, um gemeinsam einen Zeitpunkt für das Gespräch zu vereinbaren, der möglichst gut in Ihren Terminkalender passt. Ist eine telefonische Konsultation für Sie nicht geeignet, planen wir direkt eine persönliche Konsultation in unserer Praxis für Sie ein. Zum vereinbarten Zeitpunkt ruft dr. Anne-Martine de Heer Sie an, um Ihre Beschwerde zu besprechen. Sie erhalten eine Beratung, oder wir planen bei Bedarf eine persönliche Konsultation in der Praxis - stets bei derselben HNO-Ärztin.

Gegebenenfalls erhalten Sie zum Beispiel eine Verordnung für ein Hörgerät oder zusätzliche Geräte, auf Papier oder per E-Mail. Mit Ihrer Einwilligung kann die Verordnung auch direkt an Ihren Hörgeräteakustiker gesendet werden.
Vorbereitung

Was Sie bei einer telefonischen Konsultation bereithalten können

  • Ein ruhiger Ort, an dem Sie ungestört sprechen können
  • Eine Übersicht Ihrer Beschwerden und seit wann Sie diese haben
  • Ihre Medikamente und eventuelle frühere Untersuchungen
  • Ihre Fragen, damit wir sie im Gespräch besprechen können
Weiterer Verlauf

Und wenn eine persönliche Konsultation nötig ist?

Abhängig vom Gespräch und den Befunden Ihres Hörgeräteakustikers kann eine persönliche Konsultation in unserer Praxis nötig sein. Wir planen sie gemeinsam mit Ihnen, und sie bleibt bei derselben festen HNO-Ärztin. Nach unserer eigenen Erfahrung genügt eine telefonische Konsultation bei etwa 90% der Patienten, für die sie in Frage kommt. Mehr über Hörverlust und die Behandlung? Lesen Sie mehr über Hörverlust →

Kosten

Kosten und Erstattung

Unsere Versorgung wird vollständig erstattet, abgesehen vom Eigenanteil. Wir haben keine Verträge mit Krankenkassen, aber dank unserer Kulanzregelung zahlen Sie bei uns nie mehr als bei einem Vertragspartner. Können Sie nach der telefonischen Konsultation nicht bei uns in Behandlung bleiben, zum Beispiel weil Sie zu weit entfernt wohnen und direkt an ein Krankenhaus überwiesen werden, stellen wir Ihnen keine Rechnung. Kosten und Erstattung →

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine telefonische Konsultation?
Bei einer telefonischen Konsultation (Telehealth) bespricht dr. Anne-Martine de Heer Ihre Beschwerden und die Befunde Ihres Hörgeräteakustikers telefonisch mit Ihnen. Sie müssen dafür nicht in die Klinik oder in die Praxis kommen.
Welche Vorteile hat eine telefonische Konsultation?
Sie müssen für eine erste Beurteilung nicht in die Klinik oder in die Praxis. Sie ist niedrigschwellig und schnell, ohne lange Wartezeit. Wir vereinbaren das Gespräch gemeinsam mit Ihnen zu einem Zeitpunkt, der in Ihren Terminkalender passt. Sie sprechen mit derselben festen HNO-Ärztin, auch wenn eine persönliche Konsultation oder ein weiterer Behandlungsweg nötig ist. Unsere Versorgung wird vollständig erstattet, abgesehen vom Eigenanteil. Nach unserer eigenen Erfahrung genügt eine telefonische Konsultation bei etwa 90% der Patienten, für die sie in Frage kommt.
Für wen ist eine telefonische Konsultation geeignet?
Eine telefonische Konsultation ist geeignet für Patienten mit Hörbeschwerden, die von ihrem Hörgeräteakustiker an uns überwiesen werden. Bei akuten Beschwerden ist sie beispielsweise nicht geeignet. Ob sie für Sie passt, besprechen wir, wenn wir den Termin gemeinsam mit Ihnen vereinbaren.
Brauche ich eine Überweisung?
Ja. Für einen Termin benötigen Sie eine Überweisung, von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Hörgeräteakustiker. Diese erreicht uns meist digital.
Wie schnell werde ich angerufen?
Nach Eingang der Überweisung rufen wir Sie innerhalb von 2-3 Werktagen an, um gemeinsam einen Zeitpunkt für das Gespräch zu vereinbaren. Haben Sie nach einigen Tagen noch nichts von uns gehört, schreiben Sie an info@kno-nijmegen.nl (bevorzugt) oder rufen Sie 024 781 1212 an und sprechen Sie bei Bedarf auf die Mailbox. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen.
Wer führt die telefonische Konsultation durch?
Dr. Anne-Martine de Heer, unsere HNO-Ärztin, ruft Sie zum vereinbarten Zeitpunkt selbst an.
Kann ich auch eine persönliche Konsultation bekommen?
Ja. Ist nach dem Gespräch eine persönliche Konsultation nötig, planen wir diese gemeinsam mit Ihnen in unserer Praxis, bei derselben HNO-Ärztin.
Wenn eine telefonische Konsultation für Sie nicht gut funktioniert, können Sie auch direkt eine persönliche Konsultation wählen. Das besprechen wir, wenn wir den Termin gemeinsam mit Ihnen vereinbaren.
Wie erhält mein Hörgeräteakustiker die Verordnung für ein Hörgerät?
Gegebenenfalls erhalten Sie die Verordnung für ein Hörgerät oder zusätzliche Geräte von uns auf Papier oder per E-Mail. Mit Ihrer Einwilligung senden wir die Verordnung auch direkt an Ihren Hörgeräteakustiker, über sichere E-Mail.
Was kostet eine telefonische Konsultation?
Unsere Versorgung wird vollständig erstattet, abgesehen vom Eigenanteil. Dank unserer Kulanzregelung zahlen Sie bei uns nie mehr als bei einem Vertragspartner. Können Sie nach der telefonischen Konsultation nicht bei uns in Behandlung bleiben, zum Beispiel weil Sie zu weit entfernt wohnen und direkt an ein Krankenhaus überwiesen werden, stellen wir Ihnen keine Rechnung. Mehr zu Kosten und Erstattung →

Fragen, oder schon vorab Kontakt aufnehmen?

Sie können uns anrufen oder mailen - wir denken gerne mit Ihnen mit.

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